Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Kirchensteuer berechnen — § 51a EStG i.V.m. Landeskirchensteuerrecht

Festgesetzte Einkommensteuer, Bundesland und Konfession eingeben — der Rechner ermittelt die Kirchensteuer mit dem passenden Hebesatz (8 % oder 9 %), inklusive besonderem Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Kirchensteuer

Einkommensteuer, Bundesland und Konfession eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Betrag laut Einkommensteuerbescheid, in Euro.
Hebesatz 9 % · Kappung auf Antrag
Nur ein Ehepartner ist Kirchenmitglied. Dann kann zusätzlich besonderes Kirchgeld anfallen (siehe unten).
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Besonderes Kirchgeld — Stufentabelle

Gilt bei glaubensverschiedener Ehe, wenn das Kirchenmitglied kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat. Bemessungsgrundlage ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Ehepartner, Stand Steuerjahr 2025/2026 (Bemessungsgrenze seit 1.1.2025 bei 50.000 Euro). Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern erhebt kein besonderes Kirchgeld nach diesem Muster.

Gemeinsames zu versteuerndes EinkommenKirchgeld/Jahr
50.000 – 57.499 €96 €
57.500 – 69.999 €156 €
70.000 – 82.499 €276 €
82.500 – 94.999 €396 €
95.000 – 107.499 €540 €
107.500 – 119.999 €696 €
120.000 – 144.999 €840 €
145.000 – 169.999 €1.200 €
170.000 – 194.999 €1.560 €
195.000 – 219.999 €1.860 €
220.000 – 269.999 €2.220 €
270.000 – 319.999 €2.940 €
ab 320.000 €3.600 €

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine eigene Einkommensteuer-Berechnung aus dem zu versteuernden Einkommen — die festgesetzte Einkommensteuer muss aus dem Steuerbescheid übernommen werden.
  2. Der genaue Kappungsbetrag wird nicht automatisch berechnet, da Kappungssatz und Antragspflicht je Bundesland und Konfession unterschiedlich geregelt sind (siehe Hinweisbox im Ergebnis).
  3. Kein Sonderausgabenabzug: Kirchensteuer und Kirchgeld mindern als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen, dieser Rückeffekt wird hier nicht berechnet.
  4. Keine Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Kirchgeld-Bemessungsgrundlage.
  5. Konfessionsverschiedene Ehe (beide Partner Kirchenmitglied, unterschiedliche Konfession) wird nicht abgebildet — dort gilt der Halbteilungsgrundsatz.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.